Bildung
Wir bitten um Beachtung der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben:
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Erste-Hilfe-Kurse unterliegen als Teil der außerschulischen Bildung nach BayIfSMV der "3G"-Regelung. Entsprechende offizielle Nachweise sind vor dem Lehrgangsbeginn vorzulegen.
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Für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahren die 2 x wöchentlich in der Schule getestet werden entfällt die Nachweispflicht - außer in den Ferien.
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Bis auf weiteres möchten wir sie bitten, zu unseren Kursen eine FFP2-Mund-Nasen-Abdeckung mitzubringen und zu tragen
- Bei Erkältungszeichen, bestätigtem Covid-19, Einstufung als Kontaktperson und angeordneter Quarantäne ist leider keine Teilnahme möglich
Wir bitten um Verständnis
#Wirhaltenzusammen
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