


Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Unsere Sozialstation "Oberer Frankenwald" sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Wir stellen Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Broschüre zum Nachschlagen der Pflegeleistungen herausgegeben. Diese können Sie sich hier herunterladen.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr.
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege sowie Leistungen der Kurzzeitpflege in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag). Diesen Gemeinsamen Jahresbetrag können die Anspruchsberechtigten – bei Vorliegen der jeweiligen Leistungsvoraussetzungen – flexibel für beide Leistungsarten (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) einsetzen.
Die zeitliche Höchstgrenze des Anspruchs auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege liegt bei acht Wochen pro Kalenderjahr. Die Höhe der Leistung kann maximal die Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege betragen.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir sind gerne für Sie da.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben, Kontakt auf.