Sozialstation "Oberer Frankenwald"

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Unsere Sozialstation "Oberer Frankenwald" sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Wir stellen Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Ansprechpartner

Frau
Rebecca Raab
Pflegedienstleitung Sozialstation

Tel: 09261 60 72-86619
Fax: 09261 60 72-86711
rebecca.raab(at)brk(dot)de

Rennsteigstraße 59
96361 Steinbach

Ansprechpartner

Herr
Patric Schneider
stv. Pflegedienstleitung Sozialstation

Tel: 09261 60 72-86619
Fax: 09261 60 72-86711
patric.schneider(at)brk(dot)de

Rennsteigstraße 59
96361 Steinbach

Ansprechpartner Beratungsbesuche

Frau
Daniela Förtsch
Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI

Tel: 09261 60 72-86619
Fax: 09261 60 72-86711
daniela.foertsch(at)brk(dot)de

Rennsteigstraße 59
96361 Steinbach

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
    • chronisch Kranke
    • kurzzeitig Erkrankte
    • behinderte Menschen
    • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
    • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
    Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
    • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
    • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
    • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
    • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
    • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 
    Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung

    Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Broschüre zum Nachschlagen der Pflegeleistungen herausgegeben. Diese können Sie sich hier herunterladen.

    Die Leistungen der Pflegeversicherung
    Quelle: Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums
    Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
      Behandlungspflege

      Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

      • Injektionen
      • Verbände
      • Katheter legen und wechseln
      • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
      • Dekubitus-Versorgung
      • Augentropfen  verabreichen
      • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
      • Absaugen
      • Stoma-Versorgung
      • Einläufe
      • Enterale Ernährung über PEG Sonde
      • Parenterale Ernährung über Port
        Verhinderungspflege

        Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr.

        Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege sowie Leistungen der Kurzzeitpflege in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag). Diesen Gemeinsamen Jahresbetrag können die Anspruchsberechtigten – bei Vorliegen der jeweiligen Leistungsvoraussetzungen – flexibel für beide Leistungsarten (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) einsetzen.
        Die zeitliche Höchstgrenze des Anspruchs auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege liegt bei acht Wochen pro Kalenderjahr. Die Höhe der Leistung kann maximal die Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege betragen.


        Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
        Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir sind gerne für Sie da.

        Wie geht es weiter?

        Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben, Kontakt auf.

        Das Service-Wohnen des DRK bietet betreutes Wohnen für Senioren.

        [Translate to Deutsch, leichte Sprache:]

        Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.